Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma CopyX-treme, U. Ferchland ausgeführt. Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsabschluss
- Mit einer schriftlichen Bestellung gibt der Kunde als Auftraggeber ein verbindliches Angebot i.S.d. §145 BGB ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst eine unverbindliche Übersicht, über die von ihm abgegebene Bestellung – sog. Bestellbestätigung. Alle Aufträge werden erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung bearbeitet. Nach Übermittlung der druckfähigen Daten kommt mit Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung per eMail der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma CopyX-treme als Auftragnehmerin zustande.
- Mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
- CopyX-treme setzt bei jedem Auftrag voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der Kopier- und Reproduktionsrechte ist. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet in jedem Fall der Auftraggeber.
- CopyX-treme behält sich jederzeit die Ablehnung von Aufträgen ohne Angabe von Gründen vor, sowie bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, insbesondere bei Aufträgen mit nationalsozialistischen, illegalen und/oder pornografischen, oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzenden Inhalten. Mit Absenden der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine Volljährigkeit.
3. Preise
- Es gilt die Preisliste von CopyX-treme Nürnberg zum Zeitpunkt der Bestellung. Fehler und irrtümliche Angaben in Preislisten, Prospekten usw. berechtigen nicht zu Abzügen jeglicher Art.
- Etwaige individuelle Sonderkonditionen, Rabatte, usw. sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch CopyX-treme gültig, CopyX-treme Nürnberg behält sich eine individuelle Gewährung von Sonderkonditionen ausdrücklich vor. Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich.
- Alle von CopyX-treme genannten Preise sind in Euro und beinhalten immer die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, derzeit 19%, Stand 01.01.2021. Die Preise gelten exclusiv Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten.
- Alle Preise gelten nur bei kompletter Auftragserteilung lt. unserem Angebot und für den Fall, dass keine Unterbrechung der Arbeitsführung seitens des Auftraggebers entsteht, Von uns nicht zu vertretende Arbeitswiederholungen/Unterbrechungen/Änderungen sowie nicht ausdrücklich vereinbarte und/oder angebotene Arbeiten, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, sind zusätzlich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Probesätze, Muster und ähnliche vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten werden gesondert berechnet, auch wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
4. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung
Alle im Kundenauftrag gefertigten Druck- und Kopierarbeiten sind ausgenommen vom Widerrufsrecht, da diese nach Kundenspezifikationen angefertigt werden (§312d Abs. 4 BGB). Das gesetzliche Widerrufsrecht kann daher nicht auf von CopX-treme Nürnberg angefertigte Waren angewandt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Widerruf
5. Lieferung und Leistungszeit
- Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers wie druckbare Daten, rechtzeitige Zahlung, etc. voraus.
- Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung oder Preisminderung einer Lieferung.
- Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert, spätestens mit der schriftlichen Bestellung unter Angabe des vom CopyX-treme einzuhaltenden Liefertermins mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend schriftlich bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
- Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.
- Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Wir verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
6. Anfertigung, Druckdaten, Prüfungspflicht
- Die Anfertigung der in Auftrag gegebenen Ware erfolgt bei CopyX-treme Nürnberg durch Servicepersonal. Termine für die voraussichtliche Fertigstellung der Aufträge sind keine Fixtermine. Für eventuell eintretende Terminverzögerungen haftet CopyX-treme Nürnberg nicht.
- Die Firma CopyX-treme führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten (Dateien) aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die Firma CopyX-treme sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet und in der vom Auftraggeber gewünschten Art sind. Eine Überprüfung hinsichtlich Orthographie und Seitenanordnung durch die Auftragnehmerin findet nicht statt.
- Eine Überprüfung der Druckdaten auf Druckfähigkeit durch die Firma CopyX-treme kann vom Auftraggeber per “Datencheck” gegen gesonderter Berechnung beauftragt werden. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber sodann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die Firma CopyX-treme im Hinblick auf die Druckfähigkeit kostenpflichtig bearbeiten zu lassen. Es bleibt es dem Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen (insoweit gilt § 5 Abs. e). Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für unerlässliche Korrekturen zur Durchführung des Druckauftrages.
- Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als .pdf-Formate verarbeitet. Sofern Fehler durch die entsprechende Konvertierung der Daten entstehen, gehen diese nicht zu Lasten der Firma CopyX-treme. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Sofern die Auftragnehmerin Konvertierungen in Form von Satzleistung erbringen soll, werden diese zusätzlich berechnet.
- Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, kann die Firma CopyX-treme die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Für diese Konvertierung wird zusätzlich eine Aufwandsentschädigung berechnet.
- Erhält CopyX-treme eine schriftliche oder mündliche Druckfreigabe kann nicht mehr vom Auftrag zurück getreten werden.
7. Reklamationen
Reklamationen hinsichtlich Menge und Beschaffenheit der von CopyX-treme Nürnberg gelieferten Waren sind unverzüglich nach Erhalt der Ware CopyX-treme mitzuteilen. Andere Mängel sind CopyX-treme Nürnberg nach Erhalt der Ware durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 5 Werktagen mitzuteilen. Wurde der Gegenstand der Reklamation nachweislich von CopyX-treme Nürnberg verursacht, ist die zu reklamierende Ware komplett an CopyX-treme Nürnberg zurückzugeben, wobei der Auftraggeber CopyX-treme Nürnberg die Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. zur Nachproduktion einräumen muss. Geht aus der Ware hervor, dass diese für einen bestimmten Termin erstellt wurde, so wird eine Reklamation nur dann bearbeitet, wenn diese einen angemessenen Zeitraum vor dem Termin erfolgt. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Bei Reklamationen, die eindeutig auf einen Fertigungsfehler zurückzuführen sind, erfolgt eineErsatzfertigung. Digitaldrucke haben, technisch bedingt, einen umlaufenden, freibleibenden Rand von ca. 5mm. Graustufen(s/w-)kopien: Bei kontrastarmen (grauen) sowie farbigen Vorlagen kann es technisch bedingt zu mangelnder Sättigung und ungleichmäßiger Flächendeckung der Kopien kommen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar. Vollfarblaserkopien: Bei Farblaserkopien kann es zu geringen Farbabweichungen kommen – dies berechtigt jedoch nicht zur Reklamation. Doppelseitige Kopien: Bei doppelseitigen Kopien kann es zu Verschiebungen von bis zu fünf Millimetern kommen. Dadurch ist die Passgenauigkeit der Vorder- und Rückseite nicht gewährleistet. Dies ist technisch bedingt und daher kein Reklamationsgrund.
8. Kundenmaterialien
CopyX-treme Nürnberg behält sich vor, die Verwendung von Kundenmaterialien, die eine Schädigung an den betreffenden Produktionsgeräten verursachen könnten, abzulehnen. Bei Schäden an Kundenmaterial haftet CopyX-treme Nürnberg nicht. Schäden an zu bearbeitenden Kundenmaterialien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Vorlagenbeschaffenheit
Die nachstehenden Hinweise zur Vorlagenbeschaffenheit sind ausdrücklich Teil dieser AGB. CopyX-treme Nürnberg haftet nicht für nachweislich aus ungeeigneten Druckvorlagen entstandene Kosten. Dies betrifft insbesondere Nachbesserungsaufgaben, die aus fehlerhaften Druckergebnissen durch mangelhaft beschaffene Vorlagen entstehen. CopyX-treme Nürnberg behält es sich vor, Arbeiten abzulehnen, wenn die Beschaffenheit der Vorlagen die Funktionsfähigkeit des bearbeitenden Gerätes beeinträchtigen kann.
10. Weiterverarbeitung von Kopien
CopyX-treme Nürnberg weist ausdrücklich darauf hin, dass kopierte / gedruckte Geschäftspapiere aus technischen Gründen nicht für sämtliche Bürodrucker geeignet sind. Aufgrund der unterschiedlichen Fixiertemperaturen der Geräte ist es möglich, dass sich bei wiederholtem Bedrucken Toner ablöst. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere aus Schäden an weiterbearbeitenden Geräten, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Falzen/Schneiden
Falz- und Schneidearbeiten unterliegen technisch bedingten Toleranzen von bis zu 5 Millimeter. Abweichungen innerhalb der Toleranzen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
11. Beschädigung und Verlust von Kundeneigentum
Copy-Xtreme Nürnberg haftet nicht für durch Benutzung hauseigener Selbstbedienungs-PCs oder durch den Download auf www.copy-xtreme.de zur Verfügung gestellter Software entstandene Schäden an analogen Vorlagen, Datenträgern oder Computern.
Für Beschädigung oder Verlust von Kundeneigentum, sowohl analog als auch digital, das CopyX-treme vom Auftraggeber für die Dauer der Auftragsfertigung zur Verfügung gestellt wird gilt Folgendes.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet die übergebenen Vorlagen/Daten/Datenträger vor Übergabe an CopyX-treme gesondert zu sichern für den Fall einer Beschädigung/Vernichtung der Vorlagen/Daten/Datenträger beim Transport oder Drucken/Duplizieren. Für Verlust oder Beschädigung von Vorlagen/Daten/Datenträger bei Aufbewahrung oder Arbeitsvorgängen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz, ansonsten auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern dies vom Auftraggeber nachgewiesen werden kann. Ersatzleistungen sind ausgeschlossen bei Verlust oder Beschädigung der Vorlagen/Daten/Datenträger durch die in ihnen selbst liegenden Eigenschaften. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen, sowie für die Minderung und Abwendung derselben zu sorgen.
- Copy-Xtreme Nürnberg speichert die übermittelten / zur Verfügung gestellten Daten lediglich zur Auftragsabwicklung und verpflichtet sich zu sorgsamem und vertraulichem Umgang.
Für auf ausdrücklichen Kundenwunsch länger gespeicherte Daten gilt: Copy-Xtreme Nürnberg haftet nicht für Verlust oder während der Lagerung entstandene Schäden, die sich sowohl auf die Vorlage als auch auf das Druckergebnis auswirken können. Weitere
Regelungen gemäß DSGVO finden Sie auf unserer Seite Datenschutz
12. Datenträger
CopyX-treme Nürnberg garantiert den fach- und sachgerechten Umgang mit Datenträgern. Für Beschädigungen an Datenträgern kann nur eine Haftung (maximal in Höhe des Materialwertes) bei unsachgemäßem Umgang mit dem Datenträger erfolgen. Die in den Geschäftsräumen frei zugänglichen Personal Computer werden kontinuierlich auf Schadprogramme (sogenannte Viren, Trojaner, Würmer usw.) geprüft. Dennoch kann eine Weitergabe solcher Programme via dieser PCs auf Kundendatenträger nicht komplett ausgeschlossen werden, weshalb CopyX-treme Nürnberg bei aus solchen Schadprogrammen entstandenen Schäden keinen Schadensersatz leisten kann. Weitere Regelungen gemäß DSGVO finden Sie auf unserer Seite Datenschutz
13. Richtigkeit der Rechnung
Kassenquittungen sowie Rechnungen sind sofort bei Erhalt zu überprüfen und zu reklamieren. Spätere Reklamationen finden keine Berücksichtigung.
14. Formate
Grundsätzlich werden nur Standard- (DIN-)Formate ab DIN A4 verarbeitet. Kopien anderer Maße fallen unter den Leistungspunkt Schneiden, welcher gesondert berechnet wird. Für den in Auftrag gegebenen Zuschnitt von Drucken gilt ein Toleranzmaß bis zu 5 Millimeter an jedem Blattrand.
15. Leistungsänderungen
CopyX-treme Nürnberg behält sich das Recht vor, geringfügige Veränderungen in Produktionsabläufen und Materialwahl vorzunehmen. Dies bedarf ebenso wenig wie technische Verbesserungen der Genehmigungspflicht durch den Auftraggeber, sofern der Vertragsgegenstand in Art und Güte nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
16. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Auftragnehmerin an den Auftraggeber ihr Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Firma CopyX-treme ab. Die Firma CopyX-treme nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die Auftragnehmerin bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Firma CopyX-treme auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist CopyX-treme Nürnberg berechtigt, die Ausführung weiterer Aufträge abzulehnen, unabhängig von etwaigen bereits erfolgten Auftragsbestätigungen.
Bei Be- oder Verarbeitung von der Auftragnehmerin gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist die Firma CopyX-treme als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist die Auftragnehmerin auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
17. Zahlung: Vorauskasse, Lastschrift, Sofortüberweisung, Rechnung über externen Partner
Bei Kauf im Onlineshop und für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:
Vorkasse per Überweisung, Sofortüberweisung.de, Kreditkarte (Akzeptierte Karten: VISA, MASTERCARD, DINERS), Bankeinzug (Lastschrift), Nachnahme, Lieferung auf Rechnung (über unseren externen Partner)
- Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Hierbei sind die Banklaufzeiten zu beachten.
- Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
- Bei Auswahl der Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) und der Übermittlung der Bankverbindungsdaten wird der Verkäufer widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Kunden einzuziehen. Der Bankeinzug erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, hat der Kunde die durch die Rückbuchung entstehenden Kosten und Gebühren zu tragen, mindestens 12,00 Euro. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
- Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Käufer die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
- Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte wird das Kreditkartenkonto des Kunden mit Abschluss des Liefervorgangs belastet.
- Bei Kauf oder Abholung im Ladengeschäft akzeptieren wir ausschließlich Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte.
- Mit der Übermittlung der für die Abwicklung gewählten Zahlungsmethode, einer Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an unseren Dienstleister bin ich einverstanden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Es gelten die AGB des Dienstleisters.
- Rechnungen werden ab einem Nettobetrag von 150 € ausgestellt. Beträge unter 150 € sind sofort in Bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Wird eine Rechnung für Nettobeträge unter 150 € gewünscht, so kommt hierfür eine Aufwandsentschädigung/Mindermengenzuschlag in Anrechnung.
18. Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug liegt spätestens dann vor, wenn der im Rechnungsdatum genannte Stichtag abgelaufen ist, bzw. wenn ein gesondert vereinbartes Nettoziel abgelaufen ist. Eine in Verzug setzende Mahnung ist insofern nicht erforderlich. Nach Fälligkeit der Forderung sind wir berechtigt, Verzugszinsen mit 8% über Basiszins der Europäischen Zentralbank ausgehend vom jeweiligen Auftragsdatum geltend zu machen. Vor der völligen Begleichung sämtlicher fälliger Rechnungen einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Leistung aus irgendwelchen weiteren Verträgen verpflichtet. Ist Vorkasse vereinbart, behält sich Copy-Xtreme vor die Produktion bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber durch diesen Verzug entstehen, haftet CopyX-treme nicht.
19. Online-Beauftragung
Die Abholung und Zahlung der Ware erfolgt in der CopyX-treme-Niederlassung Nürnberg. Bei Online-Beauftragungen wird zur Vermeidung von Zahlungsausfällen die IP-Adresse des Absenders bis zur Abholung geloggt.
20. Versand
Der Versand der Waren geschieht auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers gehen Gefahr und Kosten auf den Besteller über.
21. Datenschutz
Die Regelungen gemäß DSGVO finden Sie auf unserer Seite Datenschutz
22. Programmcodes
Das Internetangebot von www.copy-xtreme.de inkl. aller Unterseiten und Skriptmodule ist nach bestem Wissen und Gewissen programmiert. Die bereitgestellten Downloads werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf Virenfreiheit geprüft. Dennoch auftretende Fehler und etwaige Folgeschäden berechtigen zu keiner Art von Schadenersatzforderungen oder sonstigen Ansprüchen. Durch die Webseite generierte Kostenkalkulationen sind lediglich Anhaltspunkte und ohne Gewähr.
23. Verweise und Links
CopyX-treme Nürnberg erklärt, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung auf fremde Internetseiten die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. CopyX-treme Nürnberg hat keinerlei Einfluss auf die aktuellen und zukünftigen Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich CopyX-treme Nürnberg hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten und auch damit verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden und haftet nicht für Schäden, die in illegalen, fehlerhaften oder unvollständigen Inhalten begründet sind. Ferner wird ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen, die der Download ausführbarer Programme beinhaltet.
24. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten immer Nürnberg.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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